ver.di-Betriebsgruppe Telekom Südhessen

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Warnstreik am Samstag, 9. Mai 2026

08. Mai 2026

Liebe Kolleg*innen,

der Arbeitgeber sagte in den Verhandlungen zuletzt: „Wir reden nicht von einer Nullrunde.“

Wir auch nicht!

Die Telekom legte gar kein Angebot auf den Tisch. Unsere einzige Antwort darauf: Wir müssen mehr streiken, um zu zeigen, dass wir es ernst meinen!

Daher rufen wir bestimmte Betriebe zusätzlich zum Samstagsstreik auf! Der Streik findet am 09.05.2026 ab Dienstbeginn bis 23 Uhr statt und betrifft natürlich nur die Kolleg*innen, die an diesem Tag arbeiten müssen. Hier informieren wir Dich über alles, was Du wissen musst.

Streiklokal

Weil es Samstag ist, gibt es ausnahmsweise keine Streiklokale vor Ort, sondern ausschließlich ein zentrales hessisches Streiklokal im virtuellen Raum. Bitte wähle Dich um 9:30 Uhr dort ein.

Bitte verwende ausschließlich private Endgeräte (Smartphone, Laptop, Tablet). Während des Streiks ist die Nutzung dienstlicher Geräte nunmal untersagt.

Wenn Du später am Tag in der Streik trittst, sendest Du bitte Deinen QR-Code zur Streikerfassung per E-Mail an die Landesarbeitskampfleitung unter ikt.hessen@verdi.de.

Wer darf wann streiken?

Wer in einem aufgerufenden Betrieb am Samstag im regulären Dienst ist, soll die Arbeit niederlegen und streiken! Betroffen sind in Südhessen insbesondere Servicetechniker*innen im Außendienst. Die Details entnehmt Ihr bitte den offiziellen Streikaufrufen unten auf der Seite.

Sprecht Euch gern mit den anderen Kolleg*innen in Eurem Umfeld ab, die ebenfalls am Samstag arbeiten müssten. Die größte Wirkung entfaltet der Samstagsstreik, wenn Ihr alle die Arbeit niederlegt.

Und was ist mit Rufbereitschaft und Herbeiruf?

Wer im Rufbereitschaftsdienst ist, kann die Rufbereitschaft selbst nicht bestreiken. Diese Person kann erst in den Streik eintreten, wenn sie im Rahmen der Rufbereitschaft angerufen und zur Arbeit verpflichtet wird. Diese Tätigkeit kann dann bestreikt werden. In dieser Situation meldest Du Dich bitte telefonisch bei der Landesarbeitskampfleiterin Sandra Hofmann (siehe unten) und sendest bitte den QR-Code für die Streikunterstützung an ikt.hessen@verdi.de.

Es gibt beim Außendienst (nur ATS) Ausnahmen für Rufbereitschaften in echten Notfällen, wenn beispielsweise ein Krankenhaus entstört werden muss. Diese Kolleg*innen müssen auch am Samstag für solche Notfälle erreichbar sein. Wenn Du in Rufbereitschaft mit Verweis auf eine solche Notlage zur Arbeit aufgefordert wirst, kontaktierst Du die Landesarbeitskampfleiterin Sandra Hofmann. Mit Ihr kannst Du klären, ob Du trotz Streik diesen einzelnen speziellen Auftrag annimmst, um den Notfall zu beheben.

Herbeirufe sind anders als Arbeit in Rufbereitschaft immer freiwillig und können daher nicht bestreikt werden. Sollte es dazu kommen, dass Du in Deiner Freizeit aus dienstlichen Gründen angerufen wirst, musst den Anruf nicht annehmen und musst auch nicht arbeiten. Daraus dürfen Dir niemals irgendwelche Nachteile entstehen.

Bei Fragen melde Dich bitte bei unserer Landesarbeitskampfleiterin Sandra Hofmann unter ikt.hessen@verdi.de, Telefon 0151 5136 9314.

Streikaufrufe

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